Nach einem sorgfältigen Prüfverfahren hat die EU-Kommission die Zulassung neuer Lebens- und Futtermittel für den Import in die Europäische Union erteilt. Diese Produkte dürfen jedoch nicht in EU-Mitgliedstaaten angebaut werden. Die Entscheidung der Kommission basiert auf strengen Kontrollen und Tests, um sicherzustellen, dass die importierten Lebensmittel den europäischen Standards für Qualität und Sicherheit entsprechen.
Gentechnik in der EU: Sechs Pflanzen erhalten grünes Licht für Lebensmittel- und Futtermittelverwendung
Die EU-Kommission hat kürzlich ihre Entscheidung in Bezug auf gentechnisch veränderte Maissorten mitgeteilt. Insgesamt wurden drei verschiedene Maissorten für den Einsatz als Lebens- und Futtermittel zugelassen. Diese Zulassung gilt für eine Zeitspanne von zehn Jahren und erlaubt den Import dieser genetisch veränderten Maissorten aus Drittländern in die EU. Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass die Zulassung ausschließlich für den Import bestimmt ist und keinen Anbau dieser genetisch veränderten Maissorten in der Europäischen Union gestattet.
Laut Angaben der Kommission haben die gentechnisch veränderten Pflanzen einen rigorosen und umfangreichen Genehmigungsprozess erfolgreich durchlaufen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat die Pflanzen einer gründlichen Analyse unterzogen und dabei alle relevanten Daten und wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigt. Die positive Bewertung der Behörde belegt, dass die Pflanzen den hohen Standards in Bezug auf Sicherheit und Qualität entsprechen.
Eine der genetisch veränderten Maissorten weist laut der vorliegenden Aussage eine bemerkenswerte Resistenz gegen die Schädlinge Zuckerrohrbohrer und Baumwollkapselbohrer auf. Durch gezielte genetische Modifikation wurde der Mais in der Lage gemacht, natürliche Abwehrmechanismen gegen diese Schädlinge zu entwickeln. Diese Technologie bietet Landwirten potenziell einen wirksamen Schutz vor den Schädlingen und kann dazu beitragen, den Ernteertrag zu sichern.
Die geplanten Regelungen bedeuten konkret, dass Verfahren wie die Crispr/Cas-Genschere von den EU-Gentechnikvorschriften ausgenommen werden, sofern die entstandenen Sorten auch auf herkömmlichem Wege durch Kreuzung oder Auslese hätten erzeugt werden können. Diese Ausnahmeregelung betrifft Pflanzen, die mittels neuer Techniken (NGT) gezüchtet wurden und zur Kategorie 1 der NGT-Pflanzen gehören. Für die Biolandwirtschaft sollen die strengen Gentechnikregeln gemäß den Plänen unverändert bestehen bleiben.