Um wertvolle Gegenstände im Außenbereich wie Gartenmöbel oder einen teuren Grill zu schützen, kann eine Hausratversicherung sinnvoll sein. Diese Versicherung deckt bestimmte Gefahren ab, darunter Einbruchdiebstahl. Jedoch ist einfacher Diebstahl nicht versichert. Wenn ein teures Fahrrad ungesichert auf der Terrasse steht, gilt dies als Risikoausschluss und ist daher nicht mitversichert, wie von BdV-Vorständin Bianca Boss erklärt.
Terrassen und Balkone: Teil des Versicherungsorts
Die Hausratversicherung erstreckt sich auf den Versicherungsort, der in der Police festgelegt ist. Dieser umfasst nicht nur die Wohnung oder das Haus, sondern auch angrenzende Terrassen, Balkone und Loggien. Zusätzlich sind auch Räume in Nebengebäuden wie Garagen, Keller oder Dachboden versichert, sofern sie sich auf dem Grundstück der versicherten Immobilie befinden.
Ein starker Schutz vor Naturgewalten ist von großer Bedeutung, wenn es um den Hausrat im Außenbereich geht. Denn während der eigenen Abwesenheit besteht immer die Gefahr eines plötzlichen Unwetters, das den Hausrat beschädigen kann. Um dieses Risiko zu minimieren, sollten lose Gegenstände entweder in den Innenräumen aufbewahrt oder sicher befestigt werden.
Um von der Hausratversicherung bei Schäden durch Sturm geschützt zu sein, muss die Windgeschwindigkeit mindestens 62 Stundenkilometer (Windstärke 8) betragen und der Sturm im versicherungsrechtlichen Sinne als solcher anerkannt sein.
Bei Schäden durch Überschwemmungen, sei es durch fließende oder stehende Gewässer oder durch Witterungsniederschläge, greift die Hausratversicherung nicht. Um diesen Schutz zu erhalten, ist es ratsam, eine Elementarschadenversicherung abzuschließen.
Hausratversicherung: Was ist bei Diebstahl abgedeckt?
Eine Hausratversicherung schützt vor verschiedenen Gefahren, wie beispielsweise Einbruchdiebstahl. Einfacher Diebstahl wird jedoch nicht versichert. Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb in das Haus oder den Keller eingedrungen ist, um gestohlene Gegenstände zu versichern. Wird hingegen ein Gegenstand von der Terrasse gestohlen, ohne dass ein Einbruch stattfindet, handelt es sich um einfachen Diebstahl, der nicht versichert ist. Einige Versicherer bieten jedoch Tarife an, die auch einfachen Diebstahl bestimmter Gegenstände abdecken. Es empfiehlt sich, die Versicherungsbedingungen zu überprüfen oder den Versicherer direkt zu kontaktieren, um sicherzugehen.
Fahrräder sicher abstellen für vollen Versicherungsschutz
Eine Hausratversicherung bietet einen umfassenden Schutz für wertvolle Gegenstände im Außenbereich wie Gartenmöbel, Grills oder Fahrräder. Sie schützt vor Schäden durch Einbruchdiebstahl und Naturgefahren wie Sturm. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der einfache Diebstahl nicht automatisch abgedeckt ist, es sei denn, es wurde eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen. Um den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten, sollten Fahrräder ordnungsgemäß gesichert sein. Bei Fragen oder Unklarheiten empfiehlt es sich, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls den Versicherer direkt zu kontaktieren.